Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Vernehmlassung des Vereins Aktive Senioren Luzern AHV 21
Am 14. Oktober 2018 haben die Aktiven Senioren Luzern in einem Schreiben an Herrn Bundesrat Berset zum neuen Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Stellung genommen, dies nach eingehender Prüfung des Entwurfs über die Stabilisierung der AHV (AHV 21). Die Eingabefrist war am 17. Oktober 2018.
Die Stellungnahme im Einzelnen findet ihr hier.
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