Berufliche Vorsorge auch für erwerbstätige Personen über 70 Jahren

Ende Mai. 2016

Mit einer Motion hat unser Nationalrat Franz Grüter Ende Mai den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, damit in der Schweiz erwerbstätige Personen, die über 70 Jahre alt sind, weiterhin im Rahmen der beruflichen Vorsorge Einzahlungen auf das Säule 3a Konto tätigen können.

In seiner Begründung weist er darauf hin, dass die Schweizer Wirtschaft aufgrund der Alterspyramide zunehmend auch auf ältere Arbeitnehmer angewiesen sein wird. Die stetig steigende Lebenserwartung des Menschen ist erfreulich und bedeutet auch, dass viele unter uns viel rüstiger sind als früher und bis ins hohe Alter aktiv am Erwerbsprozess teilnehmen können und dies auch wollen. Somit sollte es auch im Interesse des Staates sein, wenn Leute bis ins hohe Alter ihr Gespartes steuerlich privilegiert im Rahmen der 3a Säule auf die Seite legen. Davon betroffen sind insbesondere Selbständigerwerbende, welche nicht ein grosses Vermögen angespart haben und unter Umständen nicht BVG versichert sind.

Die Alterslimite wird im Kreisschreiben Nr. 18 der direkten Bundessteuer festgelegt. Wir zitieren unter anderem: „Ab Vollendung des 69. Altersjahrs (Frauen) bzw. 70. Altersjahrs (Männer) besteht keine Abzugsberechtigung mehr, auch wenn weiterhin ein AHV/IV-pflichtiges Einkommen erzielt wird.“ - Franz Grüter war sich dessen nicht bewusst, sei aber von verschiedenen Aktiven Senioren hinsichtlich diesem Anliegen angesprochen worden. Die Motion wurde von diversen Vertretern verschiedener Parteien unterstützt.

Wir möchten an dieser Stelle Franz Grüter für seinen Einsatz und für seine Bemühungen in unserem Interesse bestens danken und wünschen ihm mit seiner Motion viel Erfolg im Parlament.

 

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